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   LG Braunschweig, 28.04.2010 - 5 O 2158/06   

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LG Braunschweig, 28.04.2010 - 5 O 2158/06 (https://dejure.org/2010,75390)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 28.04.2010 - 5 O 2158/06 (https://dejure.org/2010,75390)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 28. April 2010 - 5 O 2158/06 (https://dejure.org/2010,75390)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 06.11.2007 - XI ZR 322/03

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.04.2010 - 5 O 2158/06
    Zurechnen zu lassen braucht sich die Bank ausschließlich Angaben des Vermittlers zu dem Darlehensvertrag, nicht dagegen Angaben, die der sowohl für die Bank als auch für die Initiatoren tätige Vermittler zu Eigenschaften sowie Werthaltigkeit und Rentabilität der Immobilieninvestition macht, da er insoweit nicht im Hinblick auf den Darlehensvertrag tätig ist (vgl. BGH NJW 2008, 644 m. w. N.).

    Aufklärungspflichten bezüglich des finanzierten Geschäftes bestehen ausnahmsweise nur dann, wenn eine Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projektes über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kreditnehmer schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Wege der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte bringt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (vgl. BGH NJW 2008, 644 m. w. N.).

    Ein Überschreiten der Rolle des Kreditgebers setzt voraus, dass die Bank in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben eines Veräußerers oder Vertreibers / Initiators übernommen und damit einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BGH NJW 2008, 644; BGH Urteil vom 25.09.2007, XI ZR 274/05).

    Insoweit wird arglistiges Verhalten nicht nur bei Kenntnis des Vermittlers oder Initiators davon, dass die tatsächlich erzielbaren von den zugesagten Mieten abweichen, bejaht, sondern auch dann, wenn konkrete Angaben zu den erzielbaren Mieten "ins Blaue hinein" gemacht werden, ohne dass diese auf einer vorherigen Einholung betriebswirtschaftlicher Auswertungen anhand des Alters, der Größe, der Ausstattung, des Zustandes etc. des Objektes beruhen (BGH Urteil vom 06.11.2007, XI ZR 322/03).

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.04.2010 - 5 O 2158/06
    Insoweit bieten die Regeln des Vollmachtsmissbrauch ein ausreichendes Korrektiv (vgl. BGH NJW 2005, 664).

    Insoweit sieht die Kammer keine Veranlassung, von der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuweichen, wonach vor den ersten Entscheidungen des BGH zur Unwirksamkeit umfassender Treuhandvollmachten nach dem RBerG (vgl. BGHZ 145, 265) entsprechende Vollmachten der üblichen Praxis entsprachen und für einen Vertragspartner keine Veranlassung bestand, die Wirksamkeit einer solchen von einem Notar beurkundeten Vollmacht unter rechtlichen Gesichtspunkten in Frage zu stellen (vgl. BGH NJW 2005, 664 m. w. N).

    Voraussetzung dafür wäre nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass sich der Darlehensvertrag als wirtschaftliches Teilstück zur Erreichung eines Gesamtzwecks darstellt (vgl. BGH NJW 2005, 664).

    Dies ist bei einem Erwerb von Immobilieneigentum zu Steuersparzwecken selbst dann nicht der Fall, wenn die Bank wegen der Notwendigkeit der Finanzierung des Erwerbs frühzeitig in die Abwicklung des Geschäfts einbezogen wurde (vgl. BGH NJW 2004, 2378; 2005, 664).

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 274/05

    Aufklärungspflichten einer kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.04.2010 - 5 O 2158/06
    Ein Überschreiten der Rolle des Kreditgebers setzt voraus, dass die Bank in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben eines Veräußerers oder Vertreibers / Initiators übernommen und damit einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BGH NJW 2008, 644; BGH Urteil vom 25.09.2007, XI ZR 274/05).

    Nur falls die Innenprovision, ggf. zusammen mit anderen Berechnungspositionen, zu einer sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises führt, kann eine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank angenommen werden (vgl. BGH Urteil vom 25.09.2007, XI ZR 274/05).

  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 159/05

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht bei unwirksam erteilter Vollmacht

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.04.2010 - 5 O 2158/06
    Eine Haftung der Bank wegen eines Wissensvorsprungs kommt schließlich in Betracht, wenn der Erwerber durch den Initiatoren des Vorhabens durch evident unrichtige Falschangaben über Eigenschaften des Anlageobjektes arglistig getäuscht wird und der Bank dies bekannt ist (vgl. BGH Urteil vom 12.06.2007, XI ZR 112/05; Urteil vom 13.03.2007, XI ZR 159/05).

    Eine Aufklärungspflicht begründen kann dabei nur eine Täuschung des Erwerbers über wertbildende, einer Überprüfung zugängliche Faktoren der Immobilie, während allgemeine Angaben zum Wert des Objektes, subjektive Werturteile sowie marktschreierische Anpreisungen nicht ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2007, XI ZR 159/05).

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.04.2010 - 5 O 2158/06
    Der Schadensersatzanspruch kann in diesen Fällen auf Freistellung des Darlehensnehmers von den Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag gerichtet sein mit der Folge, dass die Bank ihrerseits sich nicht mehr gemäß § 242 BGB auf die Verpflichtung des Kreditnehmers berufen kann, die mangels Vollmacht nicht wirksam erteilte Vollstreckungsunterwerfungserklärung nachträglich zu genehmigen (vgl. BGH NJW 2004, 59; ZIP 2007, 18).

    Eine solche Haftung kommt wegen einer Überteuerung des Objektes nur ausnahmsweise in Betracht, falls eine sittenwidrige Überteuerung vorliegt, weil der Kaufpreis der Immobilie um 100 % den Wert der Immobilie übersteigt und der Bank dies bekannt ist (vgl. BGH ZIP 2007, 18).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.04.2010 - 5 O 2158/06
    Diese können in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrages oder konkreter Vertriebsabsprachen bestehen oder sich daraus ergeben, dass die Vermittler von der Bank Büroräume zur Verfügung gestellt bekommen oder diesen von der Bank unbeanstandet Formulare des Kreditgebers zur Verfügung gestellt werden sowie schließlich daraus, dass die Verkäufer bzw. Vermittler der Bank wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen des in Rede stehenden Objektes vermittelt haben (vgl. BGH NJW 2006, 2099).

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass arglistige Falschangaben des Vermittlers zu den erzielbaren Mieten geeignet sind, eine Haftung der finanzierenden Bank wegen Wissensvorsprungs zu begründen (vgl. BGH Urteil vom 19.12.2006, XI 192/04; BGH ZIP 2006, 1187; BGH Urteil vom 20.03.2007, XI 414/04).

  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 88/04

    Zurechnung von Rechtshandlungen eines Gschäftsbesorgers; Anwendbarkeit der

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.04.2010 - 5 O 2158/06
    In diesem Fall ist der Schuldner nach § 242 BGB verpflichtet, die unwirksame Vollstreckungsunterwerfungserklärung zu genehmigen und ihr rückwirkend Wirksamkeit zu verleihen (vgl. BGH ZIP 2004, 303; NJW 2005, 2985 m.w.N.).

    Der Anwendung der Rechtsscheinsvorschriften steht nicht entgegen, dass die Vollmacht wegen Verstoßes gegen das RBerG nichtig ist (vgl. BGH NJW 2005, 2985).

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.04.2010 - 5 O 2158/06
    Eine Bank zur Aufklärung über einen Kalkulationsposten des Kaufpreises (nämlich die Innenprovision) zu verpflichten, hieße, der Bank weitergehende Pflichten aufzuerlegen als dem Verkäufer selbst (vgl. BGH NJW 2003, 424).
  • BGH, 12.06.2007 - XI ZR 112/05

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen der Finanzierung des Erwerbs einer

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.04.2010 - 5 O 2158/06
    Eine Haftung der Bank wegen eines Wissensvorsprungs kommt schließlich in Betracht, wenn der Erwerber durch den Initiatoren des Vorhabens durch evident unrichtige Falschangaben über Eigenschaften des Anlageobjektes arglistig getäuscht wird und der Bank dies bekannt ist (vgl. BGH Urteil vom 12.06.2007, XI ZR 112/05; Urteil vom 13.03.2007, XI ZR 159/05).
  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.04.2010 - 5 O 2158/06
    Weder ist vorgetragen, dass die Beklagte eigene Finanzierungsrisiken auf die Kläger oder die anderen Erwerber verlagert hätte (vgl. BGH NJW 2007, 2396 m. w. N.) noch sind Anhaltspunkte für einen Interessenkonflikt der Beklagten ersichtlich.
  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02

    Zur Frage der Wirksamkeit von Treuhandverträgen und -vollmachten bei

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 71/90

    Haustürwiderrufsgesetz - Erwerbstätigkeit

  • BGH, 11.01.2005 - XI ZR 272/03

    Kenntnis der finanzierenden Bank von der Unwirksamkeit einer

  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

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